Cannabis Club Deutschland: Mitglied werden erklärt
Wer in Deutschland lebt und einer Anbauvereinigung beitreten möchte, stößt schnell auf zwei Dinge: Wartelisten und Regeln, die von Bundesland zu Bundesland spürbar anders gehandhabt werden. Beides hat einen klaren rechtlichen Grund, keinen bürokratischen Zufall. Hier ist, wie die Mitgliedschaft in einem Cannabis Social Club in Deutschland tatsächlich funktioniert, warum es dauern kann, und warum es einen Unterschied macht, in welchem Bundesland man wohnt.
Wer überhaupt Mitglied werden kann
Mitglied einer Anbauvereinigung kann nur werden, wer volljährig ist und seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Das wird bei jeder Ausgabe von Cannabis erneut mit einem amtlichen Lichtbildausweis geprüft, nicht nur bei der Anmeldung. Das Bundesgesundheitsministerium legt das so aus, dass ein Aufenthalt von mindestens sechs Monaten in Deutschland vorliegen muss. Besucherinnen und Besucher aus dem Ausland können deshalb keiner Anbauvereinigung beitreten — der Gesetzgeber wollte damit ausdrücklich grenzüberschreitenden Drogentourismus verhindern. Wer aus dem Ausland kommt und mehr dazu wissen möchte, findet Hintergrund in unserem Leitfaden zu Cannabis Social Clubs in Deutschland.
Eine weitere Grundregel: Man kann immer nur Mitglied in einer einzigen Anbauvereinigung sein, nicht in mehreren gleichzeitig. Und Mitgliedschaft bedeutet mehr als Zahlen eines Beitrags — Mitglieder sollen sich aktiv an der gemeinschaftlichen Aufzucht beteiligen.
Warum es Wartelisten gibt
Jede Anbauvereinigung darf höchstens 500 Mitglieder haben. Das ist eine feste gesetzliche Obergrenze, keine interne Entscheidung der Vereine. Bundesweit waren bis Anfang September 2026 474 Anbauvereinigungen lizenziert — bei 908 gestellten Anträgen insgesamt, von denen 90 abgelehnt und 131 zurückgezogen wurden. Wo die Nachfrage die Zahl der verfügbaren Plätze übersteigt, entstehen Wartelisten, ganz einfach weil jeder Verein irgendwann voll ist. Eine Lizenz gilt für sieben Jahre, was die Gesamtzahl der Vereine in der Praxis nur langsam wachsen lässt.
Warum sich die Regeln von Bundesland zu Bundesland unterscheiden
Die Zahl der lizenzierten Anbauvereinigungen ist regional sehr ungleich verteilt. Nordrhein-Westfalen führt mit 138 Vereinen, gefolgt von Niedersachsen mit 99. Baden-Württemberg kommt auf 38, Rheinland-Pfalz auf 32, Sachsen auf 29, Berlin auf 16, Schleswig-Holstein auf 12. Bayern liegt mit nur 11 lizenzierten Vereinen bei 47 gestellten Anträgen deutlich abgeschlagen — der Freistaat wendet das Gesetz nachweislich am restriktivsten an. Das bedeutet in der Praxis: In manchen Bundesländern findet man vergleichsweise leicht einen Verein mit freien Plätzen, in anderen ist die Auswahl von vornherein klein, und lange Wartezeiten sind eher die Regel als die Ausnahme.
Was Mitglieder von ihrem Verein bekommen dürfen
Anbauvereinigungen dürfen ausschließlich selbst angebautes Cannabis weitergeben, persönlich, in ihren eigenen Räumlichkeiten, und ausschließlich an eigene Mitglieder — mit Ausweiskontrolle bei jeder Ausgabe. Versand oder Lieferung sind ausgeschlossen. Mitglieder ab 21 Jahren dürfen höchstens 25 Gramm pro Tag und 50 Gramm pro Kalendermonat erhalten. Mitglieder zwischen 18 und 20 Jahren bekommen weniger: höchstens 25 Gramm pro Tag, 30 Gramm pro Monat, und das bei reduziertem THC-Gehalt.
Vereine dürfen kein Tabak, keinen Nikotinzusatz, keine Lebensmittel und keine sonstigen Zusatzstoffe zusammen mit Cannabis ausgeben. Alles muss in neutraler Verpackung mit einem Informationsblatt herausgehen.
Kein Geschäft, keine Werbung
Eine Anbauvereinigung ist rechtlich entweder ein eingetragener Verein oder eine Genossenschaft — in jedem Fall gemeinnützig organisiert, kein Gewerbebetrieb. Das Cannabisgesetz verbietet Werbung und jede Form von Sponsoring für Cannabis und für Anbauvereinigungen ausdrücklich. Vereine treten deshalb bewusst zurückhaltend auf: kein Marketing, keine Rabattaktionen, kein Wettbewerb um Sichtbarkeit. Das erklärt auch, warum sich Informationen über freie Plätze oft nur schwer finden lassen und warum persönliches Nachfragen beim jeweiligen Verein meist der einzige verlässliche Weg ist, den eigenen Stand auf einer Warteliste zu erfahren.
Samen und Stecklinge
Anbauvereinigungen dürfen Samen und Stecklinge auch an Erwachsene abgeben, die nicht Mitglied sind, solange diese ihren Wohnsitz in Deutschland haben — bis zu sieben Samen oder fünf Stecklinge pro Monat, ausschließlich persönlich vor Ort. Der Versand von Stecklingen ist verboten.
Was auf dem Vereinsgelände selbst nicht erlaubt ist
Was viele überrascht: Konsumiert werden darf weder auf dem Gelände der Anbauvereinigung selbst noch in Sichtweite davon. Ein Verein ist eine Sammel- und Anbaustelle, kein Ort zum Verweilen und Konsumieren. Die Räumlichkeiten dürfen außerdem nicht innerhalb von 200 Metern zum Eingang einer Schule, einer Kinder- oder Jugendeinrichtung oder eines Spielplatzes liegen, und von außen darf nichts wie Werbung wirken — erlaubt ist lediglich ein sachliches Namensschild am Eingang.
Cannabis im öffentlichen Raum
Unabhängig von der Vereinsmitgliedschaft gilt für den öffentlichen Konsum in ganz Deutschland ein klarer Rahmen. Verboten ist der Konsum:
- In unmittelbarer Anwesenheit von Personen unter 18 Jahren
- An Schulen, Spielplätzen, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite — Sichtweite endet dabei 100 Meter vom Eingang
- In Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr
- Auf dem Gelände militärischer Einrichtungen
Ein Verstoß dagegen ist eine Ordnungswidrigkeit, keine Straftat — wird aber kontrolliert und geahndet.
Cannabis und Autofahren
Seit August 2024 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum. Für Fahranfängerinnen und Fahranfänger in der Probezeit sowie für alle unter 21 Jahren gilt ein absolutes Cannabisverbot am Steuer. Und wer Cannabis konsumiert hat, darf vor dem Fahren auf keinen Fall zusätzlich Alkohol trinken.
Und Besucher aus dem Ausland?
Kurz gesagt: nicht möglich. Wer keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, kann keiner Anbauvereinigung beitreten, und es gibt keine Läden oder Verkaufsstellen, die diese Lücke schließen. Cannabis nach Deutschland ein- oder aus Deutschland auszuführen ist zudem unabhängig von der Menge eine Straftat. HiMap führt als rein informatives Verzeichnis Cannabis Social Clubs und CBD-Shops in 73 deutschen Städten, darunter 23 Adressen in Berlin — einen Überblick gibt es auf der Karte und speziell für Berlin in der Städteübersicht.
Medizinisches Cannabis: ein anderer Weg
Losgelöst von Anbauvereinigungen gibt es seit April 2024 auch den Weg über eine ärztliche Verschreibung: Medizinisches Cannabis gilt seither nicht mehr als Betäubungsmittel und wird auf normalem Rezept verschrieben, abgegeben ausschließlich über Apotheken. Seit dem 30. Juli 2026 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für Cannabisblüten allerdings nicht mehr. Dieser Weg läuft komplett getrennt vom Vereinssystem und setzt eine ärztliche Indikation voraus, keine Mitgliedschaft.
Häufige Fragen
Wie lange dauert es, bis man Mitglied in einer Anbauvereinigung wird?
Das lässt sich pauschal nicht sagen. Weil jeder Verein höchstens 500 Mitglieder haben darf und die Zahl der Vereine je nach Bundesland stark schwankt, reicht die Spanne von kurzer Wartezeit bis zu spürbar langen Wartelisten, besonders dort, wo wenige Vereine lizenziert sind.
Kann ich Mitglied in mehreren Anbauvereinigungen gleichzeitig sein?
Nein. Das Gesetz erlaubt die Mitgliedschaft immer nur in einem einzigen Verein.
Darf ich im Verein vor Ort konsumieren?
Nein. Konsum ist weder auf dem Vereinsgelände noch in dessen Sichtweite erlaubt. Anbauvereinigungen geben Cannabis nur aus, sie sind kein Ort zum Konsumieren.
Warum gibt es in manchen Bundesländern kaum Anbauvereinigungen?
Die Bundesländer setzen das Gesetz unterschiedlich streng um. Bayern etwa hat von 47 Anträgen nur 11 genehmigt und gilt bundesweit als das Land mit der restriktivsten Auslegung, während Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen deutlich mehr Vereine lizenziert haben.
Können Touristinnen und Touristen einem Verein beitreten?
Nein. Mitgliedschaft setzt einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland voraus, den das Gesundheitsministerium mit mindestens sechs Monaten ansetzt. Ein Urlaub reicht dafür nicht aus.
Jeder Verein legt seine eigenen Regeln fest und nimmt Mitglieder nach eigenem Ermessen auf — HiMap ist ein unabhängiges Verzeichnis und nicht mit einem Verein verbunden. Nur allgemeine Informationen, ab 18/21 Jahren.